NÜRNBERG. Die Funkwerk Enterprise Communications GmbH (FEC), ein Unternehmen der Funkwerk AG, besitzt seit dem 13. Mai 2005 die deutschen Markenrechte für die Marke VoVPN® (Voice over VPN). Das Verfahren VoVPN® wird in allen Sprach-Daten Lösungen des Unternehmens zum Einsatz kommen. Professionelle Anwender sind somit in der Lage, auch die Internettelefonie gegen den Zugriff unberechtigter Dritter abzusichern. FEC sichert sich somit frühzeitig die Markenrechte an dieser Schlüsseltechnologie und unterstreicht seine Vorreiterrolle im konvergenten Sprach-Daten-Markt.
„VoIP ist ein Trendthema mit großem Marktpotenzial“, so Hans-Ekkehard Domröse, CEO der Funkwerk Enterprise Communications GmbH. „Mit der zunehmenden Verbreitung von VoIP wird mehr und mehr das Thema Sicherheit und QoS an Bedeutung gewinnen. Wir berücksichtigen bereits jetzt den für Unternehmen so entscheidenden Sicherheitsaspekt und kombinieren unser langjähriges Know-how aus dem Bereich Security mit unseren kompetenten Voice-Lösungen. Mit VoVPN® bieten wir als Vorreiter im ITK-Markt nicht nur innovative, sondern auch sichere Sprach-Daten Lösungen“.
Sichere Datenübertragung auch für Internettelefonie
Bei der ungesicherten Übertragung von Daten über öffentliche Netze wie dem Internet besteht jederzeit das Risiko, dass diese abgefangen oder manipuliert werden. Dies gilt auch für die Übertragung von Sprache. Da es sich bei der Internettelefonie darüber hinaus um eine Echtzeitanwendung handelt, muss jederzeit ausreichend Bandbreite zur Verfügung stehen. Gängige Angriffe wie DoS-Attacken (Denial of Service) überlasten das Netzwerk und können so die Übertragung von Daten in Echtzeit verhindern.
Zahlreiche Unternehmen verfügen bereits über VPN-Strukturen (Virtual Private Network), die sich ebenfalls für die sichere Übertragung von Sprachinformationen in Form von IP-Paketen nutzen lassen. Bei VoVPN werden diese entsprechend verschlüsselt und über einen gesicherten Tunnel zwischen den beiden VPN-Endpunkten transportiert. Der unberechtigte Zugriff auf die Daten sowie das Ab- oder Mithören sind somit nicht möglich.
