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WEEE - EU-Vorschrift über Elektro- und Elektronik-Altgeräte
Allgemeines:
2002 verabschiedeten der Rat und das Europäische Parlament die Richtlinie 2002/96/EG über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (so genannte WEEE-Richtlinie - engl.: Waste Electrical and Electronic Equipment). Aufgrund dieser Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass Sammelsysteme für Elektronikschrott aufgebaut werden. Darüber hinaus müssen sie sicherstellen, dass dieser Schrott wiederverwendet, verwertet und recycelt und die verbleibenden
Abfälle umweltgerecht beseitigt werden. Wenn diese Sammelsysteme aufgebaut sind, können die Verbraucher entsprechende Altgeräte kostenlos in die Geschäfte zurückbringen oder bei den Sammelstellen abgeben. Darüber hinaus stellt die Richtlinie Zielvorgaben für das Sammeln, Wiederverwenden und Recyceln auf und steckt den Rahmen für die Verpflichtungen der Hersteller.

Mit der Änderung der WEEE-Richtlinie im Jahr 2003 wurden die  Verpflichtungen bei Geräten anderer Nutzer als privater Haushalte präzisiert.

Entsorgung von Altgeräten aus Nutzung in privaten Haushalten:
Elektro- und Elektronikgeräte, die in privaten Haushalten genutzt werden können, sind durch ein Symbol zu kennzeichnen, welches auf die gesonderte Entsorgung hinweist. Bei dieser Kennzeichnung handelt es sich um das nebenstehend abgebildete Symbol. Die einzelnen EU Mitgliedstaaten sind dafür verantwortlich, rechtzeitig geeignete Rücknahmesysteme einzuführen. Die Rückgabe von Altgeräten aus privaten Haushalten hat dabei kostenlos für den Endanwender zu erfolgen. Die Bereitstellung von weiterführenden Informationen zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten aus privaten Haushalten liegt in der Verantwortung der nach Landesrecht verpflichteten juristischen Personen (öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger) eines jeden EU Mitgliedstaates.

Entsorgung von Altgeräten aus anderer Nutzung als in privaten Haushalten:

Für die Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräte, die nicht einer Nutzung aus privaten Haushalten entstammen, sind die Hersteller verpflichtet eine Möglichkeit zur Rückgabe zu schaffen und die Altgeräte zu entsorgen.

Regisitrierungsnummer
Die Registrierungsnummer der Funkwerk Enterprise Communications GmbH lautet 34791365.

RoHS - EU-Vorschrift über die Verwendung gefährlicher Stoffe
Allgemeines
Der Begriff RoHS (Restriction of the use of certain hazardous substances in electrical and electronic equipment) bezeichnet die EG-Richtlinie 2002/95/EG zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in elektrischen und elektronischen Geräten.

Ziel der Richtlinie ist die "Minimierung der mit Herstellung, Verwendung und Entsorgung von Elektro- und  Elektronikprodukten verbundenen Risiken für Mensch und Umwelt durch  Schadstoffreduzierung".

Durch die Richtlinie werden ab dem 1. Juli 2006 Konzentrationshöchstwerte für folgende Substanzen festgelegt:
  • Blei und weitere Metalle (Hg, Cd, Cr(VI))
  • Flammhemmer PBB (Polybromierte Biphenyle)
  • PBDE (Polybromierte Diphenylether)

 FEC RoHS-Statement (155 kB)